Ich glaube jede(r) WebsitebetreiberIn hat schon einmal zwischen anderen und dem eigenen Hosting-Provider Unterschiede entdeckt, die einen Wechsel des Hosting-Providers nahe legen. Die eigene Domain möchte man natürlich mitnehmen. Und dann fragt man sich sofort:

Muss ich beim Hostingwechsel auf die Kündigung warten?

Nein, im Gegenteil: Wenn es einen guten Grund zum Wechsel gibt, dann darf man gar nicht warten, sondern muss den Wechsel bei nächster Gelegenheit in die Wege leiten! Und die Domain kann man jederzeit und unabhängig vom Hostingvertrag transferieren.

Ich hatte diesen Fall gerade erst selbst vor mir. Inzwischen ist der Transfer abgeschlossen und die Erfahrungen sind frisch und aktuell. Perfekt also, um die Gründe und Beachtenswertes hier weiterzugeben:

Wem gehört die Domain, die ich verwende?

Teile des Domainnamens: Subdomain, SLD und TLD

Teile des Domainnamens

Möchte man eine Website transferieren, die eine eigene Domain verwendet, dann lohnt es sich, nachzusehen, wer die/der DomaininhaberIn ist. Der Grund dafür ist der, dass nur diese Person den Transfer der Domain auslösen darf (sonst könnte man anderen Leuten sehr einfach ihre Domains wegnehmen).

Das kann sogar nochmal extra abgesichert sein, sodass die InhaberIn dem bisherigen Hosting-Provider zuerst einmal anzeigen muss, dass die Domain transferiert werden soll, und erst im nächsten Schritt dann den Transfer auslösen kann.

Ist ja alles schön und gut, aber wie findet man das jetzt heraus? Wenn die Domain eigentlich ja die eigene ist und das ganze nur zur besseren Vorbereitung geschehen soll, dann sieht man sich am besten den sogenannten WHOIS-Eintrag an. Diesen Eintrag bekommt man z.B. auf whois.icann.org/en oder whois.com zu Gesicht, wenn man den Namen der eigenen Domain in das entsprechende Eingabefenster für WHOIS-Suche eintippt und absendet.

Steht im WHOIS-Eintrag mein Name und meine Kontaktdaten?

Der WHOIS-Eintrag zeigte vor dem 25. Mai 2018, dem Stichtag für die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) idealerweise die eigenen Kontaktdaten an und zwar deshalb, weil das zugehörige Register die „BesitzerInnen“ aller Domain-Namen der Welt auflistet.

Auf diese Weise kann man verschiedene Dinge erfahren und überprüfen, z.B. ob mit der eigenen Domain alles in Ordnung ist. Wichtig ist der Eintrag bei dem Stichwort „Registrant“: Das ist die/der InhaberIn der Domain.

Wenn bei der eigenen Domain als Registrant nicht man selbst eingetragen ist, sollte man übrigens unmittelbar dafür sorgen, dass das so ist! Ein Provider oder eine Agentur, die in meinem Auftrag eine Domain registriert, sollte eigentlich meinen Namen als Registrant im WHOIS-Eintrag setzen lassen. Hier sollte man also gegebenenfalls für Klarheit sorgen und darauf pochen, dass der eigene Name auch eingetragen wird. Dazu einfach eine Email mit der Bitte um Änderung des Registranten im WHOIS-Eintrag an den Provider schicken oder, wenn vorhanden, ein entsprechendes Formular bei der Domainverwaltung im Kundencenter nutzen.

Der Registrant-Teil des WHOIS-Eintrags

Der Registrant-Teil des WHOIS-Eintrags

Seit dem 25.5.2018 sind die WHOIS-Einträge weitgehend von personenbezogenen Daten befreit worden. Konkret heißt das, dass die Namen, Email-Adressen und Telefonnummern von Personen durch so etwas wie „redacted for privacy“ ersetzt wurden. Namen von Organisationen oder Unternehmen sind davon im Allgemeinen nicht betroffen. Das ist insbesondere für Einzelunternehmen interessant, wo ja der Name der Inhaberin oder des Inhabers der Firmenname sein kann. Dann steht dort tatsächlich mein Name als Unternehmer (z.B. eben bei websiteberater.com).

Es lohnt sich daher anzumerken, dass man alle Kontaktdaten aus dem WHOIS-Record verstecken lassen kann. Das läuft unter „WHOIS privacy“ und ist meist kostenpflichtig (die Nachfrage beim eigenen Hosting-Provider schafft hier Klarheit). Dann kann wirklich niemand mehr sehen, wem die Domain gehört, zumindest nicht durch den WHOIS-Eintrag der eigenen Domain.

Noch ein Hinweis: Die Verwendung der in WHOIS-Einträgen gefundenen Kontaktdaten für z.B. Werbezwecke zu nutzen, ist  und war immer schon illegal.

Was bedeuten die anderen Einträge?

Admin- und Tech-Kontaktdaten im WHOIS-Eintrag

In einem WHOIS-Datensatz zu einer Domain gibt es viele Einträge. Den „Registrant“ haben wir gerade kennen gelernt. Zwei weitere Personeneinträge stehen da grundsätzlich noch: Der „Admin“ und der „Tech“ Kontakt. Das sind diejenigen Personen, die bei der Registrierung der Domain als administrative (z.B. Webmaster) bzw. technische (Verantwortlicher des Hosting-Providers) Kontaktpersonen angegeben wurden.

Diese beiden Personen sind von der Idee her dem „Registrant“ dabei behilflich, die Domain zu verwalten. Darüber hinaus gibt es außerdem noch viele weitere nicht-personelle Einträge, z.B. zu den Daten der Registrierung der Domain und dem Ablauf der aktuellen Frist für eine Verlängerung.

Auch beim Admin und Tech Kontakt gibt es inzwischen die DSGVO relevanten Einschränkungen in der Darstellung oder Freigabe der Kontaktdaten.

Wer bestimmt über eine Domain?

Das Recht, über eine Domain zu bestimmen, liegt beim „Registrant“. Manchmal heißt diese Person auch „Owner“ der Domain. Die Möglichkeiten zur Bestimmung sind im Prinzip begrenzt: Der Registrant kann die Domain verlängern, verkaufen, transferieren, auslaufen lassen („drop“) oder löschen.

Außerdem kann der Registrant diverse Einträge im WHOIS-Record ändern (lassen) oder Privacy-Schutz für den WHOIS-Record aktivieren lassen.

Ein interessanter Hinweis an dieser Stelle ist, dass der Registrant auch die Verpflichtung hat, die Daten im WHOIS-Eintrag aktuell zu halten. Wieso? Nehmen wir an, es gibt eine Website, die von einem Unternehmen bezichtigt wird, deren Marken- oder andere Rechte zu verletzen. Dann ist es nötig, herausfinden zu können, wer dafür verantwortlich ist. Für solche Zwecke ist dann das Impressum der Website da, und die verantwortliche Person kann kontaktiert werden.

Was passiert aber, wenn sich auf der Website keinerlei Informationen über verantwortliche Personen finden? Oder, wenn bereits durch den Domain-Namen an sich eine Markenrechtsverletzung entstanden sein soll? Dann ist der WHOIS-Record die Anlaufstelle, um die verantwortliche Person zu eruieren, und das ist der Registrant.

Was macht der Hosting-Provider mit meiner Domain?

Der Hosting-Provider verwaltet eine Domain üblicherweise technisch und meist auch administrativ für den „Registrant“. Das bedeutet, der Provider registriert die Domain am Anfang für eine Person, der die Domain danach gehört, setzt die geforderten technischen Maßnahmen um (z.B. das definieren der DNS-Einträge), und verlängert meist auch automatisch vor Ablauf der Frist die Domain um ein weiteres Jahr.

Die Domain ist vom Hosting-Vertrag unabhängig

Wichtig zu wissen ist, dass die Domain im Prinzip mit einem Hosting-Paket nichts zu tun hat. Die Domain ist quasi wie ein Nummernschild für das eigene Auto, das man unabhängig vom Modell bekommt und dann darauf montieren muss.

Es kann zwar sein, dass z.B. die Registrierungsgebühr der Domain für das erste Jahr oder sogar für die Hosting-Vertragslaufzeit in der Hosting-Gebühr inbegriffen ist, das heißt aber nicht, dass man die Domain nicht vom Hosting trennen kann. Genauer gesagt, ist die Domain ja von vornherein vom Hosting-Vertrag getrennt.

Die Vertragslaufzeit für Web-Hosting

Hosting

Webhosting-Verträge werden meistens auf ein Jahr abgeschlossen und automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Das kennen wir ja auch aus anderen Bereichen. Ich persönlich halte das für eine sinnvolle Praxis, weil man sich im Allgemeinen ja nicht ständig um Verlängerungen kümmern möchte.

Das gilt insbesondere dann, wenn durch eine nicht rechtzeitig erfolgte Verlängerung etwas Wertvolles verloren gehen kann.

Längere Fristen wie z.B. 5 Jahre können zwar bei entsprechenden Angeboten (5 Jahre zum Preis von 4 oder ähnliche Dinge) attraktiv wirken. Besser ist aus meiner Sicht jedoch, den eigenen Webauftritt ohne größere Verluste durch einen Wechsel an die aktuellen technischen oder sonstigen Erfordernisse anpassen zu können. Ein Wechsel des Hosting-Providers ist zwar jederzeit möglich (darum geht es ja hier), aber trotzdem muss man gegebenenfalls den begonnenen Vertrag fertigbezahlen (oder hat das bereits im Voraus getan).

Die Verlängerungsfristen für Domains

Die Verlängerungsfristen für Domains sind grundsätzlich ebenfalls auf ein Jahr gesetzt. Manchmal bekommt man die Möglichkeit, gleich für mehrere Jahre zu verlängern (und natürlich auch zu bezahlen).

Der Stichtag für die Verlängerung von Hosting und Domain kann nahe beieinander liegen, z.B. dann, wenn man diese beiden Dinge gemeinsam bestellt hat. Die Abrechnung für Domain und Hosting kann getrennt oder zusammen erfolgen, je nach Praxis beim Hosting-Provider. Sollte man hier eine Trennung bevorzugen, lohnt sich ein kurzer Anruf beim Hosting-Support, wo normalerweise gerne geholfen wird.

Kann ich jederzeit den Hosting-Provider wechseln und meine Domain mitnehmen?

Ja. Konkret sollte man es allerdings folgendermaßen formulieren: Man kann jederzeit einen neuen Hosting-Vertrag bei einem anderen Provider abschließen, den alten Vertrag auslaufen lassen und die eigene Domain samt Website vom alten zum neuen Hosting-Provider transferieren.

Dabei ist zu beachten, dass der Transfer der Domain zu einem anderen Hosting-Provider eine Jahres-Domain-Registrierungsgebühr fällig werden lassen kann. Natürlich kann auch jeder Hosting-Provider auf andere seltsame Ideen kommen und irgendwelche Transfergebühren einheben. Das sollte zwar nicht so sein, ebenso sollte man sich das aber auf jeden Fall vorher ansehen und gegebenenfalls die anfallenden Gebühren für einen Domaintransfer sowohl beim alten als auch beim neuen Hosting-Provider in Erfahrung bringen.

Meine Kriterien für den Hosting-Vergleich habe ich detailliert in meinem Artikel 15 Profi-Tipps für den Vergleich von WordPress-Hosting aufgeschrieben, der sich leicht auf jeglichen Hosting-Vergleich anwenden lässt.

Was ist mit offenen Hosting-Gebühren?

Hosting-Gebühren werden meiner Erfahrung nach im Voraus bezahlt. Das bedeutet, wenn man den Hosting-Vertrag fristgerecht gekündigt hat, sollte es keine offenen Hosting-Gebühren geben. Sollte. Zur Sicherheit gilt immer das „Vorher Fragen ist besser als Nachher Jammern“-Prinzip.

Sollten tatsächlich noch Hosting-Gebühren offen sein, steht ganz sicher im Hosting-Vertrag oder den AGB des Hosting-Anbieters, was zu tun ist.

Was ist ein AUTH-Code? Reicht dieser Code für den Domain-Transfer?

Ein AUTH-Code ist für den Domain-Transfer nötig. Ob der Transfer nur von einem Hosting-Provider zum anderen passiert, oder eine Domain nach einem Verkauf von einem Registrant (Verkäufer) zum anderen (Käufer) transferiert wird, spielt keine Rolle: Der Vorgang ist der gleiche.

Der momentane Registrant organisiert sich beim momentanen Hosting-Povider einen Transfer-Authorisierungs-Code (daher auch der Name) und wer auch immer diesen Code bei einem anderen Hosting-Provider für die entsprechende Domain eingibt, startet den Transfer-Prozess. Klingt irgendwie gruselig, aber so ist das.

Der AUTH-Code reicht für den Transfer aus – vorausgesetzt, man bekommt ihn auch. Dazu kann es nötig sein, die eigene Domain beim bisherigen Hosting-Provider zuerst zu entsperren. Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, die auch im WHOIS-Record durch den Eintrag „clientTransferProhibited“ vermerkt ist. Man kann das ein bisschen so wie eine two-factor-authentication verstehen. Man braucht z.B. für ein Login einer Website ein Passwort und dann noch einen PIN-Code, der auf das eigene Mobiltelefon geschickt wird. Damit will man vermeiden, dass jemand, der das Passwort unrechtmäßig an sich gebracht hat, ohne den zweiten Faktor der Authentifizierung damit Schaden anrichten kann.

Um die eigene Domain entsperren zu lassen, muss man diesbezüglich mit dem bisherigen Hosting-Provider Kontakt aufnehmen. Wie das geht, findet man meist im eigenen Verwaltungs- oder Kundenbereich beim Hosting-Provider heraus. Im Zweifelsfall einfach den Support kontaktieren.

Wie oder wo bekomme ich den AUTH-Code für meine Domain?

Im Kundencenter des Hosting-Providers gibt es eine Punkt „Domainverwaltung“, „Domains“, „meine Domains“ oder etwas in dieser Art. Wenn der Hosting-Provider die Erzeugung der AUTH-Codes automatisiert hat, dann findet sich dort für die zu transferierende Domain ein Button oder Link, um die AUTH-Codes zu generieren.

Ich habe auch schon gesehen, dass der AUTH-Code für jede Domain bereits generiert ist und einfach in der Domainliste bei jeder Domain dabei steht.

Dasselbe gilt übrigens für die Entsperrung der Domain. Auch dafür gibt es eventuell bereits in der Domainliste im Kundencenter einen Button oder Link, wodurch die Entsperrung ausgelöst wird. Dabei bekommt jeweils der Domaininhaber eine Email an die hinterlegte Kontakt-Emailadresse, um die Entsperrung zu bestätigen oder den AUTH-Code zu erhalten bzw. dessen Generierung zu bestätigen. Bitte in diesem Fall nicht vergessen, die jeweiligen Links zu benutzen, um die entsprechende Bestätigung auch durchzuführen.

Wenn man keine automatische Möglichkeit findet, um AUTH-Codes zu generieren oder die Domain entsperren zu lassen, sollte man eine Email an den Provider (Kontakt-Emailadresse laut Provider-Website) schicken, in der so etwas steht wie:

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den AUTH-Code für meine Domain superdomain.com zum nächstmöglichen Zeitpunkt per Email zu. MfG, …

Mein Hosting-Provider gibt den AUTH-Code nicht heraus. Was tun?

Die erste Anlaufstelle ist die zuständige Registry der Domain. Eine Registry ist eine Organisation, die durch Verträge mit der ICANN (das ist jene Stelle, die Domainnamen und IP-Adressen weltweit koordiniert) und anderen Domain-Registrierungsorganisationen Domains mit einer bestimmten Endung verkauft und verwaltet. Registries haben für Streitfälle Schlichtungsmöglichkeiten eingerichtet.

So ein Fall kann eintreten, weil der Hosting-Provider nicht mitspielt, man dort niemanden erreicht oder der Hosting-Provider gar abgebrannt ist (oder sonstwie zugemacht hat).

Dabei kann eine Registry z.B. länderspezifisch für Domains zuständig sein, z.B. www.denic.de für .de Domains, nic.at für .at domains oder nic.ch für .ch domains. Eine Registry gibt es aber für jede Domain-Endung. Eine Liste aller Registries findet sich auf der Website der ICANN.

Bei der zuständigen Registry kann man sich also notfalls in der Angelegenheit melden, die Situation schildern, nachweisen, dass man Domaininhaber ist und schließlich auch den AUTH-Code für den Transfer der eigenen Domain anfordern.

Sonderfall: Veraltete oder ungültige Kontaktdaten (z.B. Emailadresse) des Domaininhabers

Was passiert, wenn man zumindest per Email nicht nachweisen kann, dass man Domaininhaber ist, weil es die bei der Registry hinterlegte Emailadresse nicht mehr gibt? In Österreich kann in so einem Fall der neue Hosting-Provider ein „Emergency-Verfahren“ zum Domain-Transfer einleiten. Ein Entsprechendes Formular erhält man beim gewünschten neuen Provider.

Generell kann der AUTH-Code im Notfall auch per Einschreiben an die bei der zuständigen Registry eingetragene Postadresse des Domaininhabers verschickt werden. Diese Variante ist kostenpflichtig.

Warum man mit Domain- oder Website-Transfer nicht bis zur letzten Sekunde warten sollte

Ich habe eingangs geschrieben, dass man den Transfer so bald wie möglich über die Bühne bringen sollte. Da ist was dran, wenn es wirklich ein grobes Problem gibt, das wird einem ja bereits intuitiv klar. Aber auch, wenn es keine groben Probleme gibt, und man einfach nur entschieden hat, zu wechseln, sollte man nicht bis zum letzten Moment warten, denn:

  • Fristen des bisherigen Hosting-Providers können wichtig sein, z.B. die Kündigungsfrist, Entsperrfrist, etc.
  • Die Zeit, die es tatsächlich dauert (in Werktagen), bis technische Maßnahmen wie Entsperrung, Generierung der AUTH-Codes, der tatsächliche Transfer der Domain, etc. passieren, kann leicht unterschätzt werden.
  • Der Transfer der Website will gut vorbereitet sein. Je nachdem, auf welchem System die Website läuft, kann dieser Prozess einiges an Planung, Downloads, Vorbereitungen beim neuen Hosting-Provider, Validierung der neuen Installation, etc., beanspruchen. Auch wenn man dafür Profis engagiert oder ein Website-Migration-Paket in Anspruch nimmt, sollte man sich unbedingt vorher erkundigen, wieviel Zeit dafür einzuplanen ist.
  • Es kann immer etwas dazwischen kommen, mit dem man nicht rechnet. Wer rechtzeitig angefangen hat, ist in so einem Fall zumindest ein bisschen entspannter.

In diesem Sinne wünsche ich für allfällige Transfer- und Migrationsprojekte gutes Gelingen!

Wer jetzt beim Lesen übrigens Lust bekommen hat, den Provider zu wechseln, dem empfehle ich meinen Artikel mit 15 Profi-Tipps für den Vergleich von WordPress-Hosting, oder auf meiner Provider-Empfehlungs-Seite weiter zu lesen.

Andreas Krassnigg